Wir haben für Sie Beispielrechnungen für das gesamte Verfahren einer einverständlichen Scheidung erarbeitet:
Beispiel 1
Gegenstandswertberechnung:
Monatsverdienst Scheidungsantragsteller: 1.000 EUR Netto
Monatsverdienst Antragsgegner: 0 EUR Netto
Gegenstandswert: 3 x 1.000 EUR + 1.000 EUR Versorgungsausgleich = 4.000 EUR
Anwaltsgebühren: 850,85 EUR
Gerichtskosten: 280,00 EUR
Gesamtkosten Ihrer Scheidung: 1.130.85 EUR
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Beispiel 2
Gegenstandswertberechnung:
Monatsverdienst Scheidungsantragsteller: 1.250 EUR Netto
Monatsverdienst Antragsgegner: 400 EUR Netto
Gegenstandswert: 3 x 1.650 EUR + 1.000 EUR Versorgungsausgleich = 5.950 EUR
Anwaltsgebühren: 1.184,05 EUR
Gerichtskosten: 364,00 EUR
Gesamtkosten Ihrer Scheidung: 1.548,05 EUR
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Beispiel 3
Gegenstandswertberechnung:
Monatsverdienst Scheidungsantragsteller: 2.250 EUR Netto
Monatsverdienst Antragsgegner: 1.700 EUR Netto
Gegenstandswert: 3 x 3.950 EUR + 1.000 EUR Versorgungsausgleich = 12.850 EUR
Anwaltsgebühren: 2.005,15 EUR
Gerichtskosten: 590,00 EUR
Gesamtkosten Ihrer Scheidung: 2.595,15 EUR
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Beispiel 4
Gegenstandswertberechnung:
Monatsverdienst Scheidungsantragsteller: 5.000 EUR Netto
Monatsverdienst Antragsgegner: 3.000 EUR Netto
Gegenstandswert: 3 x 8.000 EUR + 1.000 EUR Versorgungsausgleich = 25.000 EUR
Anwaltsgebühren: 2.623,95 EUR
Gerichtskosten: 822,00 EUR
Gesamtkosten Ihrer Scheidung: 3.445,95 EUR
Führen die Ehegatten einen Prozess gegeneinander, so gibt es folgende Besonderheit:
Derjenige Ehegatte, der vom anderen Ehegatten Unterhalt verlangen kann, hat gegen diesen Ehegatten auch einen Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss. Der unterhaltspflichtige Ehegatte muss dem unterhaltsberechtigten Ehegatten deshalb dessen Gerichts- und Anwaltskosten vorschießen.
Bei einer Scheidung, einem Prozess auf Ehegattenunterhalt oder bei einem anderen Prozess zwischen Ehegatten gibt es deshalb nur dann Verfahrenskostenhilfe, wenn
⇒entweder kein hoher Unterhaltsanspruch gegen den anderen Ehegatten besteht
⇒oder wenn zwar ein Unterhaltsanspruch besteht, der andere Ehegatte sich aber weigert zu zahlen und deshalb erst einmal verklagt werden müsste.