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Gerichtsgutachten zu "Leivtec XV3" - Einstellungsbeschluss beim AG Eschweiler erwirkt  

 

Der Anwaltskanzlei Ruland ist es gelungen, am 27.11.2019 einen Einstellungsbeschluss beim Amtsgericht Eschweiler zu erwirken, da das vom Gericht eingeholte Gutachten zum Messverfahren des LEIVTEC XV3 zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die technische Verwertbarkeit der Lasermessung des Betroffenen in Frage gestellt wird, da keine Überprüfung des registrierten Messergebnisses möglich ist.

 

Sollten Sie Interesse an dem Gutachten oder an dem gerichtlichen Aktenzeichen haben, können Sie mich gerne kontaktieren.

 

Bildergebnis für pdf symbol kleinGerichtsgutachten "Leivtec XV3"

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